Trauung

Was ist die kirchliche Trauung?

Die kirchliche Trauung ist ein Gottesdienst anlässlich der Eheschließung eines Paares. Die Ehepartner versprechen darin, einander zu lieben und zu ehren und sich die Treue zu halten, bis der Tod sie scheidet. Den Eheleuten wird der Segen Gottes zugesprochen.

Kann ein Paar nur getraut werden, wenn es standesamtlich geheiratet hat?
Ja. Die kirchliche Trauung kann nur stattfinden, wenn das Paar zuvor eine rechtsgültige Ehe eingegangen ist.

Muss ich in der evangelischen Kirche sein, um kirchlich heiraten zu können?
Wenigstens ein Ehepartner muss Mitglied der evangelischen Kirche sein.

Wo und wann muss ich eine kirchliche Trauung anmelden?

Wenn Sie im Bereich der Kirchengemeinde Poing wohnen und hier heiraten wollen, sollten Sie die kirchliche Trauung rechtzeitig im evangelischen Pfarramt Poing (Tel. 08121 - 97 17 36) anmelden. Sie können dann mit dem Pfarrer/der Pfarrerin den Termin der Trauung und ein Traugespräch vereinbaren. Vor jeder Trauung findet ein Traugespräch statt. In diesem Gespräch werden wir über den Ablauf und die Gestaltung des Gottesdienstes sprechen. Damit die Trauansprache persönlich gehalten werden kann, wäre es schön, wenn Sie dem Pfarrer/der Pfarrerin von sich erzählen. Er wird z.B. fragen, wie Sie sich kennen gelernt haben, was Sie aneinander lieben und schätzen sowie welche Strategien Sie entwickelt haben, auch mit schwierigen Situationen zurecht zu kommen.

Kann ich auch in einer Kirche heiraten, zu der ich nicht als Gemeindeglied gehöre und mir den Pfarrer oder die Pfarrerin auswählen?

Zuständig für die Trauung ist grundsätzlich der Pfarrer oder die Pfarrerin der Kirchengemeinde, zu dem einer der Partner gehört. Die Trauung kann aber auch in einer anderen Kirche stattfinden. In diesem Fall sollte sich das Paar an den Pfarrer oder die Pfarrerin wenden, der an der gewünschten Kirche Dienst tut. Soll nicht der Ortspfarrer die Trauung durchführen, sondern ein anderer, z.B. ein befreundeter Pfarrer, so muss der zuständige Ortspfarrer oder die zuständige Ortspfarrerin sein Einverständnis abgeben (Dimissoriale). In aller Regel handhaben wir das großzügig - sprechen Sie uns einfach an.

Darf der Ehepartner katholisch sein, wenn ich evangelisch heiraten will?

Ja. Gehört ein Ehepartner zur römisch-katholischen Kirche und ein Ehepartner zur evangelischen Kirche, kann eine evangelische Trauung stattfinden. Damit diese vor der römisch-katholischen Kirche als rite anerkannt wird, muss sich der katholische Ehepartner von seiner Kirche die Erlaubnis zum Eingehen einer solchen Ehe und den Dispens von der Formpflicht zur Eheschließung nach katholischem Ritus erteilen lassen. Der katholische Ehepartner behält dann seine Rechte in der katholischen Kirche.

Gibt es eine ökumenische Trauung?

Der Gestaltung des Gottesdienstes nach, ja. Kirchenrechtlich allerdings gibt es keine ökumenische Trauung. Es gibt entweder eine katholische Trauung mit evangelischer Beteiligung oder eine evangelische Trauung mit katholischer Beteiligung. Insofern muss sich ein gemischt konfessionelles Brautpaar in der Regel vorher überlegen: Wollen wir eine evangelische oder katholische Trauung? Dazu ist es sinnvoll zu überlegen: Sollen die Kinder einmal evangelisch oder katholisch getauft werden? In der Regel wird ein Paar, das sich evangelisch trauen lässt, seine Kinder evangelisch taufen lassen, und umgekehrt. (Eine Verpflichtung gehen Sie mit der Wahl der Trauung allerdings nicht ein - Sie können es sich auch später noch einmal anders überlegen.) Zur Vorbereitung des Traugottesdienstes muss das Brautpaar mit den Pfarrern beider Konfessionen sprechen. Ein Konfessionswechsel eines der Ehepartner wird heute weder von der evangelischen noch von der katholischen Kirche verlangt. In Poing haben wir eine gute Ökumene vor Ort und viele schöne Erfahrungen auch mit "ökumenischen" Trauungen gemacht.

Wann kann eine evangelische Trauung nicht stattfinden?

Die Trauung in der evangelischen Kirche kann nicht stattfinden,

  • a) wenn das Brautpaar nicht standesamtlich verheiratet ist;
  • b) wenn das Paar durch einen Pfarrer oder eine Pfarrerin einer anderen christlichen Kirche oder durch einen Beauftragten einer anderen Religionsgemeinschaft bereits getraut worden ist oder dies beabsichtigt. 

Darüber hinaus kann es Situationen geben, in denen die Entscheidung über eine kirchliche Trauung im seelsorglichen Ermessen der Pfarrerin oder des Pfarrers liegt.

Kann ein Geschiedener kirchlich ein zweites Mal heiraten?

Da wir als evangelische Christen auch um die Fehlbarkeit und das Scheitern von Menschen wissen, wird eine kirchliche Trauung in diesem Fall nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Aber natürlich nimmt auch die evangelische Kirche die Trauung sehr ernst. So bitten wir Geschiedene um ein offenes Gespräch mit dem Pfarrer. Dieser muss sich ein Bild machen und den Dekan per Gutachten um die Zustimmung zur kirchlichen Trauung bitten. Die Entscheidung über eine (zweite) kirchliche Trauung liegt also in der seelsorglichen Verantwortung des Pfarrers oder der Pfarrerin, bzw. des Dekans.

An welchen Tagen können kirchliche Trauungen stattfinden?

Meistens werden Trauungen an Samstagen stattfinden. Da an diesen Tagen allerdings auch Taufen und Bestattungen angefragt werden, ist eine langfristige Zeitplanung erforderlich. Abhängig vom Gemeindekalender und dem Terminkalender der diensthabenden Pfarrer bemühen wir uns, Ihren Wunschtermin zu ermöglichen, wobei es hilfreich wäre, wenn Sie im Vorfeld mehrere Alternativen für sich hätten. In der Karwoche, am Oster- und Pfingstsonntag, am Buß- und Bettag, am Ewigkeitssonntag, am Heiligen Abend oder am ersten Weihnachtstag können Trauungen nicht stattfinden. An Sonntagen sind sie eher unüblich.

Können Familienangehörige oder Freunde im Gottesdienst mitwirken?
Sehr gerne. Sei es, dass Ihre Angehörigen den Bibeltext oder bei Fürbitten oder evtl. auch bei den Segenswünschen mitwirken – überlegen Sie sich, wer das gerne machen möchte und besprechen Sie das, wenn der Ablauf festgelegt wird.
Was die Musik betrifft: Unsere Kirche stellt einen Organisten/eine Organistin. Gerne können Sie Lieder aus dem Evangelischen Gesangbuch schon vorab auswählen oder beim Gespräch mit dem Pfarrer/der Pfarrerin zusammentragen. So Sie auf eine besondere Musik Wert legen, können Sie selbst Musiker engagieren (wobei die Stücke der kirchlichen Trauung angemessen sein müssen). Die Kosten für Musiker und evtl. die Mehrkosten für erhöhten Übungsaufwand des Organisten muss allerdings das Brautpaar übernehmen. Bitte sehen Sie die gemeinsam gesungenen Lieder aber auch als Chance der Beteiligung Ihrer Gäste. Nur Zuschauer zu sein, hat bei einem Gottesdienst auch Nachteile - und wo könnte man sich besser beteiligen als beim Singen?

Der Trauspruch

Es ist Tradition in der evangelischen Kirche, dass Brautpaare zu ihrer Trauung einen aus der Bibel stammenden Trauspruch erhalten. Er soll Ermutigung, Zuspruch und Segenswunsch für den gemeinsamen Lebensweg sein. Die Predigt wird über diesen Trauspruch gehalten. Zur Erinnerung wird er in den Trauschein eingetragen. Wir machen Ihnen gern Vorschläge für den passenden Trauspruch, eine Liste mit einigen geeigneten Versen finden Sie unten.

Gottesdienstblatt

Ist der Gottesdienst gemeinsam festgelegt, können Sie gerne ein Gottesdienstblatt anfertigen, das Ihren Layout-Vorstellungen entspricht. Unserer Erfahrung nach ist ein Ablauf, den man gedanklich abhaken könnte, eher der Andacht abträglich, kann aber sinnvoll sein, wenn Ihre Gäste sehr kirchenfern sind bzw. wenig Gottesdiensterfahrung haben. Ein Liedblatt mit oder ohne Noten, mit einem schönen Titelblatt, auf dem ein Foto von Ihnen und der Trauspruch abgedruckt sind, sind hingegen immer ein schönes Andenken an Ihr Fest!

Die Kollekte

In jedem Gottesdienst wird eine Kollekte erhoben. Gerne können wir gemeinsam besprechen, welchem gemeindlichen oder kirchlichen Zweck Ihre Kollekte zugutekommt: z.B. der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen oder der Finanzierung unseres Glockenturms, den wir vor ein paar Jahren gebaut haben und noch abzahlen müssen? Oder vielleicht unserer kirchlichen Katastrophen- oder Entwicklungshilfe? Natürlich freuen wir uns auch, wenn Sie den Zweck offenlassen und so unsere Gemeinde mit ihren vielfältigen Aufgaben allgemein unterstützen.

Ehejubiläum
Gerne feiern wir mit Ihnen einen Gottesdienst anlässlich Ihres Ehejubiläums. Manche Paare, die sich nur standesamtlich haben trauen lassen, holen die kirchliche Hochzeit z.B. bei der Silberhochzeit nach. Und natürlich erbitten wir für Sie gerne Gottes Segen bei der Goldenen Hochzeit oder anderen Jubiläen.

Eine Auswahl von Trausprüchen

(Jedes sinnvolle Bibelwort kann im Prinzip ein Trauspruch sein)

Weitere Trausprüche und viele weitere Hinweise zur Hochzeit finden Sie auch unter www.trauspruch.de.